Hausregeln und Besuchsbedingungen
Was Sie von uns erwarten dürfen:
- Freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter;
- Kameraüberwachung für die Sicherheit unserer Besucher, der Sammlung und des Gebäudes;
- dass manchmal Fotos zu Werbezwecken gemacht werden;
- Barrierefreiheit und den Einrichtungen für Besucher mit körperlichen Beeinträchtigungen;
- einen kompletten Tagesausflug!
1.1 Das Nationale Militärmuseum: Die der Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche im Gebäude des Nationalen Militärmuseums, Verlengde Palzerweg 1 in Soesterberg, einschließlich der wissenschaftlichen Bibliothek und dort vorhandenen Materialien.
1.2 Besucher: Jeder, der das Gebäude des Nationalen Militärmuseums betritt, um eine Ausstellung zu besuchen, die Bibliothekskollektion zu konsultieren, oder auf Einladung an einem Empfang, einem Kongress, einer Lesung oder ähnlichen Veranstaltungen im Nationalen Militärmuseum teilnimmt.
1.3 Eintrittskarte: Ein Ticket, das Besuchern während der regulären Öffnungszeiten den Zutritt zu den Ausstellungsräumen des Nationalen Militärmuseums gewährt.
1.4 Eintrittsnachweis: Eine Eintrittskarte (ggf. in Kombination mit einer Rabattkarte) oder ein ähnlicher Nachweis (wie eine schriftliche Einladung, ein Gutschein, eine Jahreskarte), die den Zutritt zu (näher spezifizierten) Räumen im Nationalen Militärmuseum gewährt.
1.5 Güter: alle Waren, einschließlich Gelder, Geldwerte und handelbare Wertpapiere.
1.7 Funktionsträger des Nationalen Militärmuseums: Alle natürlichen Personen, die im Auftrag des Nationalen Militärmuseums im und um das Nationale Militärmuseum arbeiten.
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Besucher des Nationalen Militärmuseums sowie für alle natürlichen und/oder juristischen Personen, die das Nationale Militärmuseum im Zusammenhang mit seinem Zweck verwendet oder verwendet hat.
2.2 Diese Bedingungen gelten auch für besondere Aktivitäten außerhalb der regulären Öffnungszeiten und/oder für andere als die regulären Besucher, beispielsweise bei exklusiven Empfängen.
2.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
3.1 Besucher müssen einen gültigen Eintrittsnachweis vorzeigen, um das Nationale Militärmuseum betreten zu dürfen.
3.2 Besuchern kann der (weitere) Zutritt zum Nationalen Militärmuseum verwehrt werden, wenn sich herausstellt, dass der Eintrittsnachweis nicht vom Nationalen Militärmuseum oder einer vom Nationalen Militärmuseum dazu ermächtigten Instanz ausgestellt wurde.
3.3 Besucher müssen Funktionsträgern des Nationalen Militärmuseums auf einmalige Aufforderung hin den Eintrittsnachweis vorzeigen. Anderenfalls kann das Nationale Militärmuseum dem Besucher den Zutritt zum Nationalen Militärmuseum verweigern.
3.4 Besucher erhalten keine Rückerstattung des Eintrittsgeldes, wenn der Eintrittsnachweis/die Eintrittskarte vor dem Betreten des Nationalen Militärmuseums verloren oder gestohlen wird.
3.5 Reguläre Eintrittskarten haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab dem Kaufdatum, Veranstaltungskarten sind nur am Veranstaltungstag gültig. Eine Rückerstattung einer nicht genutzten Eintrittsnachweise/Eintrittskarten ist nicht möglich.
3.6 Eintrittsnachweise/Eintrittskarten können nicht umgetauscht werden.
3.7 Das Nationale Militärmuseum ist berechtigt, die regulären Öffnungszeiten an gelegentliche Übungen der Werksfeuerwehr (Artikel 23 Arbowet) anzupassen oder – im Falle eines tatsächlichen Großschadenereignisses – eine als notwendig erachtete vollständige oder teilweise Evakuierung des Nationalen Militärmuseums vorzunehmen. Bei einer derartigen Änderung der regulären Öffnungszeiten haben Besucher kein Anrecht auf eine Rückerstattung des ggf. bezahlten Eintrittspreises.
4.1 Der Aufenthalt der Besucher im Nationalen Militärmuseum erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko.
4.2 Die Besucher halten sich während ihres Aufenthalts im Nationalen Militärmuseum an die Sicherheitsbestimmungen, die öffentliche Ordnung und andere für den Museumsbesuch geltende Regeln. Des Weiteren sind Besucher dazu verpflichtet, den Anweisungen und Instruktionen der als solche erkennbaren Funktionsträger des Nationalen Militärmuseums unverzüglich zu befolgen. Verstößt ein Besucher nach Ansicht dieses Funktionsträgers in irgendeiner Weise gegen die Vorschriften, Normen, Anweisungen und Instruktionen, kann ihm/ihr der weitere Zutritt zum Gebäude untersagt werden, ohne dass das Nationale Militärmuseum zum Schadenersatz verpflichtet werden kann.
4.3 Das Mitführen von Taschen größer als 25 x 25 x 25 cm, Regenschirmen und anderer großer Gegenstände ist nicht gestattet. Gegenstände, die größer als das genannte Maß und nicht faltbar sind, müssen von den Besuchern an der Garderobe abgegeben werden. Das Nationale Militärmuseum kann sich weigern, größere Gegenstände aufzubewahren. Das Nationale Militärmuseum übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder den Verlust der von den Besuchern abgegebenen Güter.
4.4 Besucher haften für alle Schäden, die durch (ähnliche) Gegenstände verursacht werden, die sie entgegen den Bestimmungen unter Ziffer 4.3 ins Nationale Militärmuseum mitgenommen haben.
4.5 Das Nationale Militärmuseum ist berechtigt, einem Besucher, der bei einem oder mehreren früheren Besuchen im Gebäude des Nationalen Militärmuseums oder in anderen Museen durch Verschulden, grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz ein Objekt beschädigt hat, oder wenn die Befürchtung eines Schadens seitens des Besuchers aus anderen Gründen gerechtfertigt ist, den Zutritt zum Nationalen Militärmuseum endgültig oder für eine bestimmte Zeit zu verweigern. Das Nationale Militärmuseum kann diesen Besucher in jedem Fall bei all seinen Besuchen den in Absatz 6 dieses Artikels genannten Maßnahmen unterwerfen. Der Beschluss, den Zutritt zu verwehren, wird dem Besucher unverzüglich, wenn möglich schriftlich, mitgeteilt.
4.6 Im Falle eines Großschadensereignisses, beispielsweise dem plötzlichen Verschwinden eines Kunstwerkes, einem terroristischen Anschlag oder Gewalt anderer Art, ist das Nationale Militärmuseum dazu befugt, die Türen zu schließen und die anwesenden Besucher einzeln und nacheinander nach draußen zu führen. Die Besucher können dann vom oder im Namen des Personals des Nationalen Militärmuseums aufgefordert werden, bei der Kontrolle von Taschen und dergleichen mitzuwirken. Besucher können auch dazu aufgefordert werden, einer Leibesvisitation zuzustimmen. Besucher, die sich weigern, bei einer Durchsuchung und/oder Leibesvisitation zu kooperieren, werden dazu aufgefordert, vor dem Verlassen des Gebäudes des Nationalen Militärmuseums einen Ausweis vorzulegen.
5.1 Besucher werden im Gebäude des Nationalen Militärmuseums:
- keine Güter, egal welcher Art, zum Verkauf an Dritte anbieten oder kostenlos verteilen;
- andere Besucher nicht behindern. Zum Beispiel, indem sie ihnen die Sicht auf die ausgestellten Objekte für längere Zeit versperren oder Lärmbelästigung verursachen (einschließlich der Benutzung von Mobiltelefonen und anderen Tongeräten);
- keine (Haus-)Tiere mitnehmen, ausgenommen in Bereichen, in denen diese ausdrücklich erlaubt sind, oder wenn es sich um Blinden- oder Assistenzhunde handelt;
- nicht rauchen;
- nicht essen oder trinken, ausgenommen im Café/Restaurant;
- die ausgestellten Objekte nicht berühren, wenn dieses nicht ausdrücklich erlaubt ist. Eltern, Lehrer oder Aufsichtspersonen haben streng darauf zu achten, dass die von ihnen mitgebrachten oder von ihnen begleiteten minderjährigen Personen oder Gruppen keine ausgestellten Objekte berühren.
- keine Foto-, Video- oder Filmaufnahmen mit Lampen, Blitzgeräten und/oder Stativen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Nationalen Militärmuseums machen. Die Foto-, Video- und Filmaufnahmen dürfen zu privaten, nicht-kommerziellen Zwecken verwendet werden. Für die kommerzielle Verwendung siehe 5.3;
- nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Nationalen Militärmuseums zeichnen oder malen. Besucher können sich hierfür an die Information in der Haupthalle wenden.
5.2 Eltern, Lehrer oder Aufsichtspersonen sind zu jeder Zeit für das Verhalten der von ihnen mitgebrachten oder von ihnen begleiteten minderjährigen Personen oder Gruppen verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
5.3 Kinder unter 16 Jahren dürfen das Museum nur in Begleitung besuchen;
5.4 Foto-, Video- und/oder Filmaufnahmen aus dem Nationalen Militärmuseum dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Nationalen Militärmuseums zu kommerziellen Zwecken verwendet werden; in diesem Fall wird die geltende Preisliste angewendet.
6.1 Die nachfolgend aufgeführten Umstände führen in keinem Fall zu einer Verpflichtung des Nationalen Militärmuseums, den Besuchern gezahlte Gelder zurückzuerstatten oder andere Entschädigungszahlungen zu leisten:
- nicht sichtbar sein von Gegenständen aus der ständigen Sammlung des Nationalen Militärmuseums;
- Teilschließungen des Gebäudes des Nationalen Militärmuseums, wie zum Beispiel teilweise Schließungen zum Auf- oder Abbau von Ausstellungen;
- Unruhe oder Unannehmlichkeiten, die von anderen Besuchern verursacht werden, wie zum Beispiel Lärmbelästigung, unangemessenes Verhalten (einschließlich Belästigung), Diebstahl;
- von anderen Besuchern verursachte Beschädigungen;
- Unruhe oder Unannehmlichkeiten durch Wartungsarbeiten, wie zum Beispiel bei Umbau oder der (neu)Einrichtung von Räumen;
- Unruhe oder Unannehmlichkeiten durch das nicht ordnungsgemäß Funktionieren von Einrichtungen im Nationalen Militärmuseum.
7.1 Das Nationale Militärmuseum haftet nur für Schäden, die dem Besucher als direkte Folge von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Nationalen Militärmuseums entstehen, und zwar
- bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Betrages, den der Versicherer des Nationalen Militärmuseums dem Nationalen Militärmuseum für den Schaden ausbezahlt hat, oder
- die von einem Dritten an das Nationale Militärmuseum gezahlte Entschädigung für Schäden.
7.2 Bei Personenschäden übersteigt die Gesamthaftung des Nationalen Militärmuseums keinesfalls die Entschädigungsregelung wie in Absatz 1 dieses Artikels 7 beschrieben.
7.3 Die Haftung des Nationalen Militärmuseums für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, Gewinn- oder Lohnausfall, entgangene Einsparungen usw., ist jederzeit ausgeschlossen.
8.1 Höhere Gewalt für das Nationale Militärmuseum, die dazu führt, dass ein dadurch verursachter Mangel dem Nationalen Militärmuseum nicht angelastet werden kann, ist jeder vorhersehbare oder unvorhersehbare Umstand, der dem Nationalen Militärmuseum die Vertragserfüllung vorübergehend oder dauerhaft so erschwert, dass die Vertragserfüllung schwierig oder gar unmöglich wird.
8.2 Zu diesen Umständen gehören Umstände, die Personen und/oder Dienstleistungen und/oder Institutionen betreffen, die das Nationale Militärmuseum bei der Ausführung des Besuchsvertrags in Anspruch nehmen will, sowie alles, was auf die vorgenannten als höhere Gewalt oder als aufschiebende oder auflösende Bedingung zutrifft, sowie zurechenbare Versäumnisse der vorgenannten.
9.1 Von Besuchern des Nationalen Militärmuseums gefundene Gegenstände können sowohl bei einem Mitarbeiter als auch an der Garderobe oder der Information des Nationalen Militärmuseums abgegeben werden.
9.2 Das Nationale Militärmuseum wird Fundstücke entgegennehmen und sie – im Falle von wertvollen Objekten – der Polizei in Soesterberg übergeben.
9.3 Wenn sich der mutmaßliche Besitzer eines Fundstücks meldet, hat er die Wahl, seinen Besitz selbst abzuholen, oder ihn sich per Nachnahme zusenden zu lassen. In beiden Fällen muss sich der Eigentümer eindeutig ausweisen können. Wenn das Nationale Militärmuseum Zweifel an der Rechtmäßigkeit des vermeintlichen Besitzers hat, ist das Nationale Militärmuseum berechtigt, einen Eigentumsnachweis zu verlangen.
10.1 Bei Beschwerden können Besucher diese per E-Mail an info@nmm.nl übermitteln.
10.2 Die Beschwerden von Besuchern werden gesichtet und innerhalb von 30 Tagen schriftlich beantwortet.
11.1 Die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Besuchsbedingungen lässt die mögliche Anwendbarkeit anderer Vertragsbedingungen und/oder Vorschriften des Nationalen Militärmuseums unberührt.
11.2 Diese Allgemeinen Besuchsbedingungen und der Vertrag zwischen dem Besucher und dem Nationalen Militärmuseum unterliegen dem niederländischen Recht. Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung zwischen dem Besucher und dem Nationalen Militärmuseum ergeben, werden dem zuständigen Gericht in Utrecht vorgelegt.